Für Hunde ist eine Einzelkarte Kind zu lösen.
Ausnahme: Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde sowie Assistenzhunde werden unentgeltlich befördert. Assistenzhunde sollten an diesen äußerlichen Merkmalen erkennbar sein:
- Kenndecke,
- Plakette,
- Halsband/Halstuch.
Mitnahme nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen und vorhandener Kapazitäten.
Im Übrigen gelten Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des SH-Tarifs.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!